|
Firmung
Termine:
__________________________________________________
Hier einige nützliche Tipps:
1) Firmung ist Vervollständigung der Taufe Das Sakrament der Firmung entfaltet, bekräftigt und vollendet die Taufe. Bei der Taufe haben noch die Eltern und Paten stellvertretend um Gottes Beistand gebeten und den Glauben bekannt. Bei der Firmung bitten wir selber um Gottes Beistand, die Gabe seines Geistes in unserem Leben; und wir bekennen den Glauben an ihn und seine Kirche. So werden wir öffentliche Zeugen und haben intensiver teil an Gottes Sendung. (Bei Erwachsenen-Taufen werden immer beide Sakramente zusammen gespendet und empfangen.)
2) Die Kirchengemeinde nimmt mich als erwachsenes Mitglied auf und ernst Firmung ist nicht nur Empfangen des Geistes Gottes und Bekennen, sondern auch "Mündig"- oder "Volljährig"-Werden als Mitglied einer konkreten Kirchengemeinde. Das heißt, ich bin gleichberechtigt, aber auch gleichverpflichtet, in der Glaubensgemeinschaft meinen eigenen Glauben zu bezeugen und zu leben.
3) Der Bischof als Firmspender Durch den Bischof (oder seinen Beauftragten) wird repräsentiert, dass Firmung nicht nur für die eigene Gemeinde vor Ort eine Bedeutung hat. Ich werde nicht nur in meiner eigenen Gemeinde "erwachsen", sondern bekenne mich zur großen Gemeinschaft der Christinnen und Christen in der gesamten Weltkirche. Der Firmspender salbt mit Chrisam, einem Öl, mit dem früher die Könige gesalbt wurden, wie bei der Taufe. Das Öl symbolisiert Reinigung und Kräftigung (Heilsalbe), gibt aber auch Kraft und Vollmacht. Da Christus "der mit dem Heiligen Geist Gesalbte" bedeutet, symbolisiert diese Salbung, dass wir an Jesus Christus, seinem Leben, seiner Liebe und seiner Sendung teilhaben. Der Firmspender legt die Hand auf den Kopf. Dies ist Zeichen für die Besitzergreifung Gottes; aber zugleich bedeutet sie Segen und Bevollmächtigung, in seinem Sinne, in seinem Geiste zu leben, zu reden, zu handeln. Dazu werden die Worte gesprochen: "Sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist."
4) Firmpatin oder –pate Wir können weder alleine glauben noch alleine ein erfülltes sinnvolles Leben gestalten, darum muss ich auch diesen Schritt der Firmung nicht ganz für mich alleine gehen. Bei der Firmung steht mir eine Patin oder ein Pate zur Seite. Sie oder er -soll eine Person sein, die mich auf meinem Glaubens- und Lebensweg begleiten will und kann -muss mindestens 16 Jahre alt sein -muss getauft und gefirmt sein -muss die Erstkommunion empfangen haben -darf nicht meine Mutter oder mein Vater sein -kann aber meine Taufpatin oder der Taufpate sein -muss Mitglied der katholischen Kirche sein
5) Kirchenrechtliche Bedeutung der Firmung - Gefirmt werden kann, wer getauft ist und darüber frei und überlegt entscheiden kann, ob sie oder er das Taufversprechen erneuern will. -Um Taufpatin/Taufpate zu werden, muss ich gefirmt sein. (Bin ich nicht gefirmt, muss es eine/n zweite/n Patin/Paten geben, die/der das Sakrament der Firmung empfangen hat.) -Um Firmpatin/Firmpate zu werden, muss ich selbst gefirmt sein. -Um kirchlich heiraten zu können, muss ich NICHT unbedingt gefirmt sein. -Um Priester oder Ordensfrau oder –mann werden zu können oder einen anderen pastoralen Beruf zu ergreifen, muss ich die Firmung empfangen haben.
Wortlauf des CIC, des kirchlichen Gesetzbuches: "Das Sakrament der Firmung, ..., beschenkt die Getauften, ..., mit der Gabe des Heiligen Geistes und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen."
Zu einigen Fragen der Firmung haben wir hier schon einige Antworten ......
Muss ich gefirmt werden?
Nein, niemand muss gefirmt oder kann dazu gezwungen werden. Die Firmung ist eine Einladung, ja zur Liebe und Kraft Gottes in unserem Leben zu sagen. Gott bietet dir die Begleitung deines Lebens an. Das möchten wir in der Vorbereitung auf die Firmung erfahren und im Firmgottesdienst feiern. Niemand kann und darf dich dazu zwingen, doch wir als Gemeinde laden dich herzlich ein.
Was ist, wenn ich mich nicht firmen lasse?
Zunächst möchten wir deine Entscheidung akzeptieren. Wohl solltest du wissen, dass die Firmung auch ein Ja zu unserer Glaubensgemeinschaft ist. Das Ja deiner Eltern bei der Taufe solltest du in eigener Verantwortung wiederholen. Aus diesem Grund soll auch nur der ein Amt, also eine besondere Aufgabe in der Kirche übernehmen, der ein eigenes Ja zu dieser Gemeinschaft gesprochen hat. Zu diesen Ämtern gehört z.B. das des Paten. Normalerweise ist die Firmung keine zwingende Voraussetzung mehr, kirchlich zu heiraten.
Was ist ein Firmpate?
Wichtige Entscheidungen treffen wir nicht alleine. Wir wünschen uns Begleiter für die verschiedenen Aufgaben unseres Lebens. Ein solcher Begleiter ist der Firmpate. Er soll für dich ein Ansprechpartner und Freund im Glauben sein. Einen solchen Paten solltest du dir suchen. Voraussetzung für die Übernahme des Firmpatenamtes sind: Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, eigene Taufe und Firmung, der Glaube an Gott. Bei der Firmfeier legt dir der Firmpate seine Hand auf die Schulter, als Zeichen, dass er dir als Christ vertraut und du auf ihn bauen darfst.
|
|
Bischof von Aachen Dr. Heinrich Mussinghoff
geboren zu Osterwick am 29. Oktober 1940, zum Priester geweiht am 29. Juni 1968, zum Bischof von Aachen ernannt am 12. Dezember 1994, konsekriert am 11. Februar 1995 im Hohen Dom zu Aachen. Wahlspruch: Parate viam domini
Lebenslauf. Klick!
________________________
Weihbischof
Karl Borsch
Residierender Domkapitular
Titularbischof von Crepedula
Bischofsvikar für Ordens- und Säkularinstitute sowie Gesellschaften des Apostolischen Lebens
geboren zu Krefeld-Hüls am 1. August 1959, zum Priester geweiht am 26. September 1992, zum Titularbischof von Crepedula und Weihbischof in Aachen ernannt am 21. November 2003, konsekriert am 17. Januar 2004 im Hohen Dom zu Aachen.
Wahlspruch: Quaerite primum regnum Dei.
"Suchet zuerst Gottes Reich" _____________________

Weihbischof Dr. Johannes Bündgens
Titularbischof von Árd Carna in Irland
Johannes Bündgens wurde am 2. April 1956 in Eschweiler geboren. Nach seinem Abitur im Jahr 1974 bewarb er sich um Aufnahme als Priesterkandidat für das Bistum Aachen und begann im selben Jahr seine theologischen Studien an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Am 10. Oktober 1980 empfing er in Rom die Priesterweihe. Nach Abschluss seiner Studien in Rom wirkte er von 1981 bis 1985 als Kaplan an St. Kornelius, Viersen-Dülken. Ab November 1985 war er freigestellt für ein Promotionsstudium in Rom, das er im Mai 1990 mit der Promotion zum Doktor der Theologie abschloss. Nach seiner Rückkehr in das Bistum Aachen war er zunächst Mitarbeiter, ab Januar 1991 Abteilungsleiter, der Abteilung Fort- und Weiterbildung in der Hauptabteilung Pastoralpersonal im Bischöflichen Generalvikariat Aachen. Zeitgleich übernahm er Subsidiarstätigkeiten an St. Kornelius, Aachen-Kornelimünster und St. Brigida, Stolberg-Venwegen. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1992 wurde er von Bischof Dr. Klaus Hemmerle zum Spiritual am Aachener Studienkonvikt in Bonn, dem Collegium Leoninum, ernannt, 1997 auch zum Spiritual für die Ständigen Diakone. Seit Oktober 2002 ist Dr. Johannes Bündgens Pfarrer an St. Dionysius, Heimbach-Vlatten, St. Klemens, Heimbach, St. Martin, Heimbach-Hergarten und St. Nikolaus, Heimbach-Hausen, seit Juni 2003 priesterlicher Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Heimbach. Er gehört ferner seit Januar 2003 als gewähltes Mitglied dem Diözesanpriesterrat an.
Lebenslauf. Klick!
________________________
_____________________
Jugend & Kirche
_____________________
www.kath.de
|