Das Bistum Aachen setzt die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch Priester und andere kirchliche Beschäftigte konsequent fort und veröffentlicht jetzt (18.10.2023) die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene. Mit der Nennung der Namen gehen wir einen weiteren Schritt. Wir stehen auf der Seite der Betroffenen und stellen uns den Verbrechen, die von Priestern und anderen in der Kirche Beschäftigten in der Vergangenheit begangen worden sind. Die Entscheidung, nunmehr Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern zu veröffentlichen, ist ein weiterer Schritt im Zuge einer zielgerichteten und konsequenten Aufarbeitung. Wir möchten Betroffenen Mut machen, sich zu melden.
Sie möchten Missbrauch melden? Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Hotline des Bistums Aachen unter 0241-452-225 oder an
https://www.bistum-aachen.de/Aufarbeitung/start/
Siehe auch dieser Link
Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens, der betroffenen Behörde bzw. Einrichtung) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) zwei verschiedene Meldekanäle vor. Hinweisgebende Personen sollen allerdings eine Meldung an eine interne Meldestelle gegenüber der Meldung an externe behördliche Meldestellen bevorzugen.
Auch kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Bistum, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie Verbände, Vereinigungen etc. mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Das Bistum Aachen hält ab dem 01.10.2023 unter dem Link www.sicher-melden.de/bistumaachen eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz vor.
Diese Meldestelle gilt für alle Rechtsträger, die als sog. öffentliche juristische Personen kanonischen Rechts der Aufsicht des Bischofs von Aachen unterstehen, also für alle Kirchengemeinden und -gemeindeverbände, für das Domkapitel und das Bistum selbst, sofern der jeweilige Rechtsträger Anstellungsträger ist.